Newsletter 11/2015

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 11/2015 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 20.10.2015)
SGK-Wahl-Handbuch KW 2016
in Neuauflage erschienen
Kommunalwahlen/Direktwahlen in Niedersachsen
Für KandidatInnen und für Wahlkampf-Kommissionen
Wir befinden uns in den Vorbereitungen für die Kommunalwahl 2016. Es stellen sich vielfältige Fragen wie z.B. die Suche nach KandidatInnen oder nach dem Aufstellungsverfahren.
Die SGK Niedersachsen bietet eine Neuauflage ihres langjährigen Wahl-Handbuches an:
„Rechtliche und taktische Ratschläge für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten“
Das Wahl-Handbuch kann mit anliegendem Formular bestellt werden.
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Inhalt newsletter 11/2015:
- Achtung Haushaltsberatungen 2016: Kosten der Flüchtlingsunterbringung
- Straßenausbaubeiträge
- Strafrechtliche Ahndung von Schmähbriefen, Drohungen etc. gegenüber KommunalpolitikerInnen
-Kandidatur von Bürgermeistern zur Kreistagswahl 2016
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Achtung Haushaltsberatungen 2016: Kosten der Flüchtlingsunterbringung
Viele Kommunen befürchten, dass durch die stark steigenden Kosten der Flüchtlingsunterbringung und die systemische Erstattung der Kosten durch das Land erst in späteren Jahren die Haushalte 2016 und 2017 in deutliche Defizite geraten. Es werden erhebliche Einbußen bei den originären Ausgaben der kommunalen Daseinsvorsorge und negative Auswirkungen auf die Kommunalwahl 2016 befürchtet.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung (MI) die haushaltsrechtlichen Vorschriften übergangsweise ändern. Die in den Folgejahren zu erwartenden Erstattungen durch das Land sind bereits 2016 und 2017 als Forderung in den Haushalt einzustellen.
Alle kreisfreien Städte, die Städte Hannover und Göttingen und die Landkreise werden verpflichtet,
das Verfahren für die Haushaltsansätze 2016 und
die Buchung einer Forderung im Jahresabschluss 2016 durchzuführen, um eine Vergleichbarkeit der
Haushalte in den Genehmigungsverfahren sicherzustellen.
Soweit ein unausgeglichener Ergebnishaushalt nachweislich allein auf die Kosten für die
Unterbringung von
Asylbewerberinnen und Asylbewerber zurückzuführen ist, kann von der Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts abgesehen werden.
Weitere und nähere Einzelheiten können dem anliegenden Entwurf (h1573a) entnommen werden. Daneben ist unter diesem Link eine Musterrechnung beigefügt (Rd23715A).
Straßenausbaubeiträge
sgk-newsletter 8/2015, Nr. 3
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des NKAG u.a. mit dem Schwerpunkt vorgelegt:
• Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen
Darunter fällt das strittige Thema Straßenausbaubeiträge.
Die Landesregierung hat dazu u.a. folgendes ausgeführt:
„Mit diesen Entwürfen werden in den genannten Gesetzen die Regelungen für
kommunale Abgaben verändert und erweitert. Die Vorschläge beziehen sich im
Wesentlichen auf Änderungen im Straßenausbau-, Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht.
Um die Flexibilität der Kommunen zu erhöhen, soll es ihnen künftig ermöglicht
werden, für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den
Grundstückseigentümern zu erheben.
Bisher können die Kommunen den Straßenausbau entweder über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge für einzelne Verkehrsanlagen oder über Steuereinnahmen finanzieren. Einmalige Straßenausbaubeiträge haben den Vorteil, dass eine Heranziehung nur in großen zeitlichen Abständen erfolgt und Grundstückseigentümer in der Regel nur einmal im Leben davon betroffen sind. Andererseits geraten einmalige Straßenausbaubeiträge aber immer wieder in die Kritik, da ausschließlich die Anlieger von Straßen bei einer Sanierung zu sehr hohen Beiträgen herangezogen werden.
Wiederkehrende Beiträge werden hingegen in regelmäßigen, meist jährlichen
Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von Grundstückseigentümern in der Gemeinde erhoben. Sie erleichtern gegenüber den einmaligen Beiträgen die breitere Verteilung der Lasten, weil nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße zu den Beiträgen von der Gemeinde herangezogen werden, sondern alle Anlieger der zu einer sogenannten Abrechnungseinheit zusammengefassten Straßen. Weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme auf eine größere Gruppe von Beitragspflichtigen verteilt werden, sind sie für den Einzelnen weniger belastend.“
Wir empfehlen, vor weiteren Entscheidungen vor Ort die Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs abzuwarten.
Strafrechtliche Ahndung von Schmähbriefen, Drohungen etc. gegenüber KommunalpolitikerInnen
Anliegend eine Empfehlung des SPD-Parteivorstandes, wie strafrechtlich gegen Schmähbriefe, Hassmails und Bedrohungen mit rechtsmotivierten Hintergrund vorgegangen werden kann.
Kandidatur von Bürgermeistern zur Kreistagswahl 2016
Mehrere Bürgermeister in Niedersachsen beabsichtigen, zur Kommunalwahl 2016 für den Kreistag zu kandidieren. Im Hinblick auf einen danach zu erwartenden Sitzverlust (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 3 NKomVG) wollen sie anschließend eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
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Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@spd.de